Kultur

Ostermusik im Sinne der Auferstehung

Das Osterfest ist das älteste und zugleich wichtigste Fest der Christen. Die Kirche feiert die Auferstehung Jesu Christi. Doch entgegen einem reichlich gefüllten Repertoire an Weihnachtsliedern ist Ostermusik eher wenig bekannt.

Sucht man nach Liedern zum Mitsingen oder einfach, um das Osterfest musikalisch zu bereichern, findet man wenig bekannte Werke. Das liegt unter anderem daran, dass Ostern weniger typisch volkstümliche Rituale als das Weihnachtsfest hat. Zudem fehlt der Auferstehung Jesu ein naturwissenschaftlicher Beweis. Das Osterfest ist im Glauben verankert und so gehört Ostermusik überwiegend in den kirchlichen Bereich.

 

Kirchliche Ostermusik zum Ostergottesdienst

 

Ostermusik im Sinne der Auferstehung
Kirchliche Ostermusik blickt auf eine lange Tradition

Ostern fällt in die Zeit des Frühlings, die symbolisch für das Entstehen neuen Lebens steht. So ist auch Ostermusik geprägt von häufigem Halleluja, was lobet den Herrn bedeutet, verbunden mit triumphierenden Dreierrhythmus, welcher die Auferstehung unterstreicht. Die wohl älteste bekannte Ostermusik ist das Lied „Christ ist erstanden“ aus dem 12. bis 13. Jahrhundert. Das festliche Osterlied verleiht Glaubenszuversicht. Sehr viele Ostergottesdienste werden traditionell mit dieser Ostermusik eröffnet. Seit damals wurde zwar das Repertoire an Kirchenliedern erweitert, doch seit den 1960er Jahren entstanden laut Kirchenmusikdirektor Ingo Bredenbach jedoch kaum neue Lieder, die sich dem Thema Ostern widmen.

 

Musik zum Osterfest und kirchliche Ostergedichte

 

Das Repertoire der Ostermusik sowie der kirchlichen Ostergedichte reicht weit über das 13. Jahrhundert zurück. Bekannte Vertreter ihrer Zeit waren z. B. Paul Gerhardt (1607 – 1676). Von ihm stammt beispielsweise „Auf, auf, mein Herz, mit Freuden“. Dieses gehört ebenso zu den Auferstehungsliedern wie das Werk „Das Grab ist leer, das Grab ist leer“ von Matthias Claudius (1740 – 1815). Martin Luther erfasste zum Osterfest das Ostergedicht „Christ lag in Todesbanden“. Die Inhalte dieser Werke sowie sämtlicher Auferstehungslieder geben den Weg Jesu Christi, gezeichnet von Leid, Tod und Auferstehung wieder. Übrigens blieben in der Karwoche bis in die 1950er Jahre vielerorts aus Respekt vor den kirchlichen Feiertagen die Geschäfte geschlossen. Ebenso wurden keine öffentliche Feste oder Feierlichkeiten in die Karwoche verlegt. Karfreitag und Karsamstag zählen zu den „Stillen Tagen“, an denen in

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Tanzverbot gilt.

Dagegen gilt das Tanzverbot besonders am Karfreitag in allen 16 Bundesländern. Eingeschränkte Ausnahmen bilden lediglich:

  • Berlin (4 bis 21 Uhr)
  • Bremen (6 bis 21 Uhr)
  • Hamburg (2 bis 24 Uhr)

Foto: music4life, pixabay

 

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